Gesetz über die reinen und unreinen
Tiere
3. Mose
11:1-46
1 Und der Herr redete zu Mose und Aaron und sprach zu ihnen:
2 Redet mit den Kindern Israel und sprechet: Das sind die
Tiere, die Ihr von allem Vieh auf Erden essen dürft:
3 Alle Vielhufer, die ganz gespaltene Klauen haben und wiederkäuen, dürft Ihr
essen.
4 Aber von den Wiederkäuern und Vielhufern sollt ihr die
folgenden nicht essen: das Kamel; denn obschon es wiederkäut, hat es doch keine
gespaltenen Klauen; darum soll es Euch unrein sein.
5 Desgleichen der Klippdachs; denn obschon er wiederkäut, hat er
doch keine gespaltenen Klauen; darum ist er Euch unrein.
6 Auch der Hase, der zwar wiederkäut, aber er hat keine gespaltenen
Klauen; darum ist er Euch unrein.
7 Ferner das Schwein; es ist zwar ein Vielhufer mit
durchgespaltenen Klauen, aber kein Wiederkäuer; darum ist es Euch unrein.
8 Von ihrem Fleisch sollt Ihr nicht essen, auch ihr Aas nicht anrühren, denn
sie sind Euch unrein.
9 Folgende Tiere dürft Ihr essen von allem, was in den Wassern ist: Alles, was
Flossen und Schuppen hat im Wasser, im Meer und in Bächen, dürft Ihr essen.
10 Aber alles, was keine Flossen und Schuppen hat, im Meer und in
Bächen, unter allem Getier, das sich in den Wassern regt, und von allem, was im
Wasser lebt, das soll Euch ein Greuel sein.
11 Ein Greuel sollen sie Euch sein; von ihrem Fleisch sollt ihr nicht essen und vor ihrem Aas Euch scheuen.
12 Alle Wassertiere, die keine Flossen und Schuppen haben,
sollen Euch ein Greuel sein.
13 Von den Vögeln aber sollt Ihr folgende verabscheuen; man soll sie nicht essen, weil sie ein Greuel sind: Den Adler, den Lämmergeier
und den Seeadler,
14 die Weihe und das Falkengeschlecht,
15 die ganze Rabenfamilie,
16 den Strauß, die Eule, die Möwe und die Habichtarten;
17 das Käuzchen, den Reiher, den Ibis,
18 das Purpurhuhn, den Pelikan, den Schwan,
19 den Storch, die verschiedenen Strandläufer, den Wiedehopf
und die Fledermaus.
20 Jedes geflügelte Insekt, das auf vier Füßen geht, soll Euch ein Greuel sein.
21 Doch dürft Ihr von den geflügelten Insekten, welche auf vier Füßen
gehen, diejenigen essen, welche oberhalb ihrer Füße zwei Schenkel haben,
vermittelst deren sie über den Erdboden hüpfen können.
22 Von diesen dürft ihr essen die verschiedenen Arten der
Wanderheuschrecke, der Feldheuschrecke, der Laubheuschrecke und der
Fangheuschrecke.
23 Aber alle übrigen geflügelten Insekten mit vier Füßen
sollen Euch ein Greuel sein,
24 und Ihr würdet Euch an ihnen verunreinigen; wer ihr Aas
anrührt, der soll unrein sein bis zum Abend;
25 wer aber eines ihrer Aase aufhebt, der soll seine Kleider
waschen und bleibt unrein bis zum Abend.
26 Jeder Vielhufer, der nicht zugleich durchgespaltene Klauen hat und wiederkäut, soll Euch
unrein sein; wer ihn anrührt, wird unrein.
27 Auch alles, was auf seinen Tatzen geht unter den Vierfüßlern, soll Euch
unrein sein; wer ihr Aas anrührt, wird
unrein sein bis zum Abend;
28 und wer ihr Aas aufhebt, der soll seine Keider waschen und
bleibt unrein bis zum Abend; unrein sollen sie Euch sein.
29 Auch diese sollen Euch unrein sein von den Tieren, die auf der Erde kriechen: Das
Wiesel, die Maus, die verschiedenen Eidechsenarten;
30 der Mauergeko, der Dornschwanz, der Schleuderschwanz, der
Salamander und das Chamäleon.
31 Diese sollen Euch unrein sein unter allem, was da kriecht; wer sie anrührt, wenn
sie tot sind, bleibt unrein bis zum Abend.
32 Auch wird alles unrein, worauf eins von diesen Tieren
fällt, wenn es tot ist, sei es ein hölzernes Gefäß oder ein Kleid, ein Fell
oder ein Sack; ein Gerät aber, damit man Arbeit verrichtet, soll man ins Wasser
legen, und es soll unrein bleiben bis zum Abend; dann wird es rein.
33 Fällt aber eines jener Tiere in ein irdenes Geschirr, so
wird sein ganzer Inhalt unrein, und Ihr müßt es zerbrechen.
34 Kommt von dem Wasser an irgendeine
Speise, die man essen will, so wird sie unrein, desgleichen jedes Getränk, das
man aus einem solchen Gefäß trinken würde.
35 Alles wird unrein, worauf ein solches Aas fällt; wäre es
ein Backofen oder Kochherd, so müßte er eingerissen werden; denn er wäre unrein
und müßte Euch für unrein gelten.
36 Nur ein Wassersammler, der von einer Quelle oder von einem
Brunnen gespeist wird, bleibt rein; wer aber ein Aas anrührt, das hineinfällt,
wird gleichwohl unrein.
37 Auch wenn von solchem Aas auf irgendwelche Sämereien
fällt, die man aussäen will, so bleiben sie rein;
38 wäre aber Wasser auf den Samen gegossen worden, und es
fiele von solchem Aas darauf, so müßte er euch für unrein gelten.
39 Stirbt ein Stück Vieh, das man sonst zu essen pflegt, so
wird, wer sein Aas anrührt, unrein sein bis zum Abend;
40 wer aber von seinem Aase ißt, der soll seine Kleider
waschen und bleibt unrein bis zum Abend; auch wer sein Aas aufhebt, muß seine
Kleider waschen und bleibt unrein bis zum Abend.
41 Alles, was auf der Erde kriecht, soll Euch ein Greuel sein und darf nicht gegessen werden.
42 Alles, was auf dem Bauche kriecht, samt allem, was auf vier und mehr
Füßen geht von dem, was auf der Erde kriecht, das sollt Ihr nicht essen, sondern es soll Euch ein Greuel sein.
43 Macht Eure Seelen nicht verabscheuungswürdig durch
irgendein kriechendes Tier und verunreinigt Euch nicht an ihnen, daß Ihr durch
sie verunreinigt werdet!
44 Denn Ich, der Herr, bin Euer Gott; darum sollt Ihr Euch heiligen
und sollt heilig sein; denn Ich bin heilig; und Ihr sollt Eure Seelen
nicht verunreinigen
mit allerlei Gewürm, das auf der Erde kriecht!
45 Denn Ich, der Herr, bin es, der Euch aus Ägyptenland
heraufgeführt hat, um Euer Gott zu sein; darum sollt Ihr heilig sein; denn Ich bin
heilig!
46 Dies ist das Gesetz von Vieh und Vögeln und allen
lebendigen Wesen, die sich im Wasser regen und von allem Lebendigen, was auf
Erden kriecht,
47 damit man unterscheide zwischen unrein und rein, zwischen dem, was man essen, und dem, was man nicht essen
soll.
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